Mammographie-Screening
Baden-Württemberg
Ihre Anspruchsberechtigung
Sind Sie im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, werden Sie regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zur Mammographie-Screening-Untersuchung eingeladen. Ihre Daten übermittelt das amtliche Melderegister an die Zentrale Stelle Mammographie-Screening Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Baden. Selbstverständlich werden alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten.
Die Zentrale Stelle wurde ausschließlich für die Organisation und den Versand der Einladungen eingerichtet. Für den wirtschaftlichen Erfolg des Screenings ist eine funktionierende Zentrale Stelle von großer Bedeutung, denn sie ist für die Auslastung der einzelnen Screening-Einheiten verantwortlich.
Mammographie-Screening bedeutet in erster Linie Qualität
Zu den hohen Anforderungen, die zu erfüllen sind, gehören exemplarisch:
- Alle eingesetzten Geräte werden täglich überprüft. Aussagefähige Bilder können mit geringer Strahlung aufgenommen werden
- Alle Röntgenassistentinnen haben spezielle Kurse, ein intensives Training absolviert und bilden sich permanent weiter
- Jede Screening-Ärztin und jeder Arzt muss besondere Qualifikationen nachweisen und sich ständig weiter fortbilden. Es müssen mindestens 5.000 Frauen pro Jahr von jeder Ärztin und jedem Arzt befundet werden, weil Routine und Erfahrung die Zuverlässigkeit der Befunde deutlich verbessern
- Jede Mammographie-Aufnahme wird von zwei speziell geschulten Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander beurteilt. Weichen ihre Befunde ab, werden die Aufnahmen von einer dritten Ärztin bzw. Arzt begutachtet
- Auffälligkeiten werden von mehreren am Programm beteiligten Ärzten gemeinsam besprochen sowie das weitere Vorgehen
- Qualitätsmerkmal ist des Weiteren die gut organisierte Zusammenarbeit der Screening-Ärzte miteinander. Teambesprechungen und Konferenzen sind vorgeschrieben. Die Ergebnisse dieser Konferenzen werden dokumentiert
- Um die hohen Qualitätsanforderungen zu erfüllen werden die regionalen Screening-Einheiten bei der Qualitätssicherung durch übergeordnete Einrichtungen unterstützt und laufend von diesen kontrolliert
- Alle Ergebnisse des Screening-Programms werden erhoben und ausgewertet
Sie werden persönlich schriftlich eingeladen. Mit Ihrem Einladungsschreiben erhalten Sie eine Einladungsbroschüre, die Sie über die Hintergründe, Ziele und Inhalt sowie den Ablauf des Screening-Programms informiert. In der Einladung werden Ihnen ein Termin und die für Sie zuständige Screening-Einheit mit vollständiger Adresse genannt. Sollten Sie an dem genannten Tag verhindert sein, ist eine Terminverschiebung selbstverständlich möglich. Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich an die Zentrale Stelle. Adresse und Telefonnummer sind im Briefkopf des Einladungsschreibens abgedruckt.
Beispieleinladung, Broschüren und ein Informationsblatt zu Aufklärungsgesprächen erhalten Sie im Bereich Downloads
Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen ?
- Sind Sie in den letzten 12 Monaten vor der Einladung bereits mammographiert worden, nehmen Sie mit der Zentralen Stelle Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen
- Werden Sie bereits wegen einer Brustkrebserkrankung behandelt, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit. Ihr behandelnder Arzt betreut Sie weiter
- Bestehen zum Zeitpunkt der Einladung Beschwerden oder Symptome (tastbare Knoten, äußerlich sichtbare Verformungen, Dellen oder Verhärtungen der Haut, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze), wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt
Sie haben Anspruch auf ein ärztliches Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Mammographie-Untersuchung. Dieses Aufklärungsgespräch kann Ihnen Informationen zu Vor- und Nachteilen der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening bieten.
Allerdings geht es nicht um eine persönliche individuelle Risikoberatung. Sie haben in dem Gespräch aber die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.
Dieses Gespräch ersetzt nicht die persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.
Wenn Sie ein Aufklärungsgespräch nicht wahrnehmen möchten, können Sie darauf verzichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Versicherung oder Versorgung im Falle einer Brustkrebserkrankung. Unterzeichnen Sie bitte die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch und geben diese bei der Anmeldung ab. Ohne diese kann keine Untersuchung durchgeführt werden.