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1.
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Soll ich frühere Mammographie-
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie die früheren Mammographie- |
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2.
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Warum habe ich bei der Mammographie-
Das Mammographie- |
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3.
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Ich wurde in der letzen Zeit öfter geröntgt, kann ich trotzdem am Mammographie-
Zwischen zwei Mammographien sollen mindestens 12 Monate Abstand liegen. Ist die letzte Mammographie vor weniger als zwölf Monaten bei Ihnen durchgeführt worden, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Zentralen Stelle, das ist die einladende Stelle, in Verbindung. Sie werden dann später wieder eingeladen. Wenn andere Körperteile von Ihnen kürzlich geröntgt worden sind, können Sie am Screening teilnehmen. |
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4.
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Was ist mit der Strahlenbelastung ?
Die Strahlenbelastung wird auf mehrere Arten möglichst gering gehalten: |
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Die eingesetzten Geräte müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen
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○
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Die Zahl der Untersuchungen wird beschränkt, indem das Screening nur Frauen zwischen 50 und 69 und nur jedes zweite Jahr angeboten wird
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○
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Das Zusammendrücken der Brust erlaubt es, mit einer niedrigen Strahlendosis auszukommen.
Fachleute gehen davon aus, dass das Mammographie- |
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5.
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Ich habe schon einmal Brustkrebs gehabt und bin deswegen behandelt worden. Ist für mich eine Screening-
Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihren behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen. Fünf Jahre nach Abschluss einer Brustkrebsbehandlung können Sie grundsätzlich wieder am Mammographie- |
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6.
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Kann ich auch mit Brustimplantaten am Mammographie-
Ja, auch Frauen mit Brustimplantaten können am Mammographie- |
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7.
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Ich habe einen Herzschrittmacher, kann ich die Untersuchung dennoch machen lassen ?
Ja, Sie können die Untersuchung machen lassen, der Herzschrittmacher stellt kein Hindernis dar. Teilen Sie dies aber bitte der radiologischen Fachkraft mit, die Ihre Bilder aufnimmt |
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8.
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Ich hatte eine Bypass-
Auch wenn Sie eine Bypass- |
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9.
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Ich bemerke Veränderungen an meiner Brust. Was soll ich machen ?
Haben Sie Beschwerden, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung setzen, um die Auffälligkeiten abklären zu lassen, auch dann, wenn Sie bereits am Screening- |
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10.
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Ich habe wahrscheinlich am Tag der Untersuchung meine Menstruation. Kann ich trotzdem teilnehmen ?
Sie sollten den Untersuchungstermin so wählen, dass er etwa in die ersten 10 Tage nach Beendigung der Monatsblutung (Menstruation) fällt. In diesem Zeitraum ist die für die Mammographie wichtige Eindrückbarkeit der Brustdrüse während der Untersuchung besser möglich (durch die geringere hormonell bedingte Brustschwellung), außerdem ist die Untersuchung weniger unangenehm. |
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11.
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Ist eine Mammographie schmerzhaft ?
Die Kompression der Brust ist notwendig, um hochwertige Bilder anfertigen zu können. Bei diesem Vorgang wird das Brustgewebe ausgebreitet, so dass die Struktur der Brust erkennbar wird. Dadurch kann die Strahlendosis reduziert werden. Durch die Kompression wird das Brustgewebe nicht verletzt. |
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12.
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Kann durch das Drücken Brustkrebs ausgelöst werden ?
Ein Brustkrebs kann durch die Kompression nicht ausgelöst werden. Bitte bedenken Sie, dass die Brust nur für wenige Sekunden komprimiert wird. Bei manchen Sportarten (Judo, Ringen, Boxen u.ä.) wird die Brust wesentlich intensiver belastet, ohne dass eine häufigere Brustkrebserkrankung bekannt ist. |
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13.
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Kleine Brust ?
Die Größe der Brust hat keinerlei Einfluss auf die Krebserkrankung. Sicherlich kann bei kleineren Brüsten ein Knoten leichter ertastet werden. Mit Hilfe der Mammographie können jedoch auch bei kleinen Brüsten Veränderungen schon Jahre früher erkannt werden, als sie zu fühlen sind. |
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14.
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Besteht weiterhin ein Anspruch auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen ?
Das Screening ist ein Angebot zusätzlich zur jährlichen Früherkennungsuntersuchung durch den Frauenarzt. Frauen ab dem 30. Lebensjahr haben daher wie bisher Anspruch auf die üblichen Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Dazu zählt unter anderem die jährliche Tastuntersuchung, bei der der Arzt die Brüste und Achselhöhlen der Patientin auf Knoten abtastet. Ist der Tastbefund auffällig, erfolgt ebenfalls eine Mammographie. Die Mammographie bei Verdachtsfällen ist immer eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, sie wird von den Krankenkassen übernommen. |