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Datenschutz
Das qualitativ hochwertige Früherkennungsprogramm wird
allen Frauen zwischen 50 bis 69 Jahren angeboten. Die
amtlichen
Melderegister in Baden-Württemberg übermitteln der Zentralen Stelle in
Baden-Baden, die für die
Einladungen
notwendigen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdaten).
Die
datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei
selbstverständlich
eingehalten.
Die übermittelten Meldedaten werden in zwei
verschlüsselte Kennnummern umgewandelt, die nicht dekodiert werden können. Diese
Kennnummern dienen hierbei der Organisation der Einladungen und um die Qualität
der Untersuchungen in anonymisierter Form zu überprüfen. Nach dem Sie eingeladen
wurden, werden ihre Meldedaten gelöscht. Hierbei ist es gleichgültig, ob Sie an
der Untersuchung teilgenommen haben oder nicht. Alle zukünftigen
Qualitätskontrollen erfolgen anonym – nur unter Verwendung der beiden
Kennnummern.
Eine Qualitätskontrolle dient beispielsweise dazu,
festzustellen, ob bei Frauen in der Zeit zwischen zwei Screening-Mammographien
Brustkrebs aufgetreten ist, der früher hätte entdeckt werden können.
Sollten Ihre Mammographie-Unterlagen aus Gründen der
Qualitätssicherung an das übergeordnete Referenzzentrum weitergeleitet werden,
geschieht dies nicht
ohne Ihr Einverständnis.
Grundsätzlich
unterliegen beim Mammographie-Screening Ihre Daten – wie bei allen anderen
Behandlungen auch – der ärztlichen Schweigepflicht.
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