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Das qualitativ hochwertige Früherkennungsprogramm wird allen Frauen zwischen 50 bis 69 Jahren angeboten. Die amtlichen Melderegister in Baden-Württemberg übermitteln der Zentralen Stelle in Baden-Baden, die  für die Einladungen notwendigen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdaten).

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen werden dabei selbstverständlich eingehalten.

Die übermittelten Meldedaten werden in zwei verschlüsselte Kennnummern umgewandelt, die nicht dekodiert werden können. Diese Kennnummern dienen hierbei der Organisation der Einladungen und um die Qualität der Untersuchungen in anonymisierter Form zu überprüfen. Nach dem Sie eingeladen wurden, werden ihre Meldedaten gelöscht. Hierbei ist es gleichgültig, ob Sie an der Untersuchung teilgenommen haben oder nicht. Alle zukünftigen Qualitätskontrollen erfolgen anonym – nur unter Verwendung der beiden Kennnummern.

Eine Qualitätskontrolle dient beispielsweise dazu, festzustellen, ob bei Frauen in der Zeit zwischen zwei Screening-Mammographien Brustkrebs aufgetreten ist, der früher hätte entdeckt werden können.

Sollten Ihre Mammographie-Unterlagen aus Gründen der Qualitätssicherung an das übergeordnete Referenzzentrum weitergeleitet werden, geschieht dies nicht ohne Ihr Einverständnis.

Grundsätzlich unterliegen beim Mammographie-Screening Ihre Daten – wie bei allen anderen Behandlungen auch – der ärztlichen Schweigepflicht.